Nutzungsform und Rechtslage
Neben dem Gebäudeaufbau spielt die Nutzungsart des Heims eine große Rolle. Gängig ist die Nutzung als Wochenend- und Ferienhaus oder das dauerhafte Bewohnen einschließlich der Funktion als Hauptwohnsitz. Erste Voraussetzung für das dauernde Bewohnen ist die Winterfestigkeit. Der Rechtstatus als Haupt- oder Zweitwohnsitz führt in den meisten deutschen Gemeinden und Städten zu unterschiedlichen Genehmigungsbedingungen. Bei der rechtlichen Lage in Bezug auf Anmeldung und Wohnrecht kommt es in vielen Fällen zu einer Zwittersituation. Meldeämter müssen unbesehen des vorhandenen Wohnrechts die Anmeldung entgegennehmen. Die Meldebestätigung führt nicht automatisch zum Wohnrecht.
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